1. Fortbildungsangebote, für die der Vertragspartner von Malte Voth Notfallmedizinische Fortbildungen einen Kostenvoranschlag erhalten hat, sind immer schriftlich zu bestätigen.
  2. Alle Fortbildungen sind – soweit möglich – auf Wunsch des Vertragspartners durch die Dozenten konzeptionell und in der Gestaltung variierbar.
  3. Auf Wunsch ermitteln die Dozenten mit dem Vertragspartner und/oder den Fortbildungsteilnehmern den weiteren Bedarf an Fortbildungen bei dem Vertragspartner vor Ort.
  4. Kosten werden (wenn nichts anderes vereinbart wurde) je nach Dozenten berechnet und gelten bis max. 12 Teilnehmer. Seminar- und Fahrtkosten erfragen Sie bitte unter der unten angegebenen Kontaktadresse. Ist die Einrichtung mehr als 250km (einfache Fahrt) vom Wohnort des Dozenten entfernt, können zusätzliche Spesen anfallen. Für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer gelten gesonderte Vereinbarungen (Siehe Punkt 8).
  5. Der Vertragspartner erhält von dem Dozenten ein Exemplar mit der Zusammenfassung der Fortbildung. In Ausnahmefällen kann dieses innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden.
  6. Für die Fehlerfreiheit der Skripte wird keine Gewähr übernommen.
  7. Der Stand der medizinischen Wissenschaft ist durch Forschung und klinische Erfahrung ständig im Wandel. Jeder Benutzer von Medikamenten ist dazu aufgefordert die Indikationen, Kontraindikationen und Dosierungen gegebenenfalls zu überprüfen und in eigener Verantwortung am Patienten zu handeln.
  8. Jeder Teilnehmer erhält nach der Fortbildung ein Teilnahmezertifikat, das in Ausnahmefällen innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden kann.
  9. Alle Fortbildungen für medizinisches Fachpersonal sind von der jeweiligen Landesärztekammer, bzw. Landeszahnärztekammer oder der freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende anerkannt und mit einer zum Fortbildungsumfang passenden Punktzahl versehen.
  10. Erste Hilfe Grundausbildungen und Erste Hilfe Fortbildungen werden nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften durchgeführt.
  11. Bei der Ausbildung und/oder Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer hat der Vertragspartner die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer in Absprache mit der zuständigen BG eigenverantwortlich zu prüfen. Zahlt eine BG für Teilnehmer nicht, obwohl diese durch den Vertragspartner zur Teilnahme am Seminar eingeteilt worden sind, trägt der Vertragspartner die Teilnehmergebühren. Eine Bearbeitungsgebühr kann in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden.
  12. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen bei Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer erforderlich. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt 20 Personen. Abweichungen hiervon müssen gesondert vereinbart werden. Der Vertragspartner trägt für eine evtl. Differenz bis zur Mindestteilnehmeranzahl die Kosten.
  13. Dozenten, die im Auftrag von Herrn Voth Fortbildungen übernehmen und abhalten, sprechen die Termine (wenn diese nicht schon vorher vereinbart wurden) mit dem Vertragspartner selbst ab. Herr Voth behält sich vor einen Dozenten kurzfristig auszutauschen, wodurch veränderte Fahrkosten zustande kommen können.
  14. Eine Fortbildungsstunde beträgt immer 45 Minuten.
  15. Ohne vorherige Absprache mit Herrn Voth ist es nicht möglich, Mitarbeiter von Einrichtungen, die nicht als Vertragspartner aufgeführt wurden, als Fortbildungsteilnehmer (kostenpflichtig oder kostenlos) zu Fortbildungen hinzuzuziehen.
  16. Materialien und Medien wie z. B. Flip-Chart, Metaplaner, Beamer o.ä., werden von den Dozenten zur Verfügung gestellt, wenn der Vertragspartner diese Materialien und Medien nicht vorhält.
  17. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das Konto von Herrn Voth zu begleichen.
  18. Für Fortbildungen, die durch die Dozenten – auch unter einer Stunde vor der Durchführung oder erst nach Fortbildungsbeginn – abgesagt werden, wird keinerlei Ausfallentschädigung gewährt. Der jeweilige Dozent verpflichtet sich jedoch, diese Fortbildung nach Absprache mit dem Vertragspartner unverzüglich nachzuholen.
  19. Für Fortbildungen, die von dem Vertragspartner weniger als 28 Tage vor der Durchführung abgesagt werden, können durch Malte Voth Notfallmedizinische Fortbildungen folgende Honorarsätze in Rechnung gestellt werden: 28 – 21 Tage vor Seminarbeginn: 50% des Honorars; 21 – 14 Tage vor Seminarbeginn: 75% bis 100% des Honorars; weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn: 100% des Honorars.
  20. Seminarabsagen von Seiten der buchenden Einrichtung haben immer schriftlich zu erfolgen. Mündliches Absagen von Seminaren besitzt keine Gültigkeit.
  21. Für die Qualität der Fortbildungen ist der Dozent verantwortlich. Rückforderungen, Zahlungsverweigerungen bzw. Minderung des Fortbildungspreises gegenüber Herrn Voth sind ausgeschlossen.
  22. Jeder Dozent haftet bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  23. Der geschlossene Fortbildungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss schriftlich widerrufen werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Sollte zwischen Vertragsabschluss und abgesprochener Aufnahme der Tätigkeit durch das Fortbildungsteam weniger als 14 Tage liegen, so ist im Moment der Annahme der Leistung das Widerrufsrecht verwirkt.
  24. Alle Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
  25. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. In solchen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksamen Vertragsbestimmungen nachverhandeln und eine Einigung hierüber erzielen.
  26. Es ist nicht gestattet, einen Dozenten, der im Auftrag von Malte Voth Notfallmedizinische Fortbildungen zu einem Vorgespräch oder einem Seminar kommt, abzuwerben oder für eigene Seminare, ohne Zustimmung von Herrn Voth, einzusetzen.
  27. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von dem Seminar auszuschließen. Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
  28. Der Gerichtsstand ist Ahrensburg.
  29. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fortbildungen, die ab dem 01.04.2012 durchgeführt werden und ersetzen die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.